BESTANDSANALYSE ALS GRUNDLAGE FÜR DEN GESTALTUNGSVORSCHLAG:
Das Objekt Rennweg 15 wurde laut Wiener Kulturgüterkataster 1818 errichtet und ist als „Bürgerhaus – kleine Haustypen ohne Hof“ kategorisiert. Das Objekt fällt somit in die Epoche des Klassizismus. Es wies ursprünglich erdgeschoß, 1. Stock und Dachboden auf. Um 1950 erfolgte eine Aufstockung um einen Schoß. Laut Begehung vor Ort mit einem Bauhistorikexperten entsprechen weder der Zierrat im 1. Stock, noch das Gesimse darüber dem Originalzustand bzw. dem typischen Errichtungszeitraums. Selbiges gilt für weite Teile der Sockelzone. Die Neugestaltung der Fassade als Gesamtes und des dazugehörigen Dachbereichs erfolgt unter Berücksichtigung des maximal möglichen Bauvolumens im Zusammenspiel mit dem in der Ausschreibung geforderten „Aspekt des gegenüberliegenden Belvederes mit seinen besonderen Ansprüchen durch die uneSco-weltkulturerbe-Blickachse.“
BESCHREIBUNG DER ENTWURFSGEDANKEN:
Nicht originale Gestaltungselemente, welche voraussichtlich Anfang des 20. Jahrhunderts hinzugefügt wurden, sollen behutsam reduziert und somit dem Stil des ursprünglichen Gebäudebestands aus dem Jahr 1818 angenähert werden. Im 1. Stock wird des Weiteren der außenliegende Sonnenschutz samt Fenster entfernt und durch ein Kastenfenster mit Sonnenschutz im Zwischenraum ersetzt.
Der nach 1950 errichtete 2. Stock wird bezüglich Putzoberfläche und Fenstern an den darunter liegenden Bestand angepasst, jedoch nur mit minimalem Fassadenzierrat ausgeführt. Dadurch wird das Geschoss in den Gebäudesockel integriert, wodurch dieser im Verhältnis zum Zubau an Präsenz gewinnt. Ein schlichtes Gesims definiert den oberen Abschluss des Gebäudebestandes.
Der darüber neu errichtete 3. Stock bildet, zurückversetzt und farblich differenziert, als Fuge eine klare Trennung zwischen Bestand und Zubau.
Im unmittelbaren Straßenraum tritt somit lediglich der 4. Stock als kontemporärer Baukörper in Erscheinung und konkurriert somit in seinen Dimensionen nicht mit dem darunter liegenden bestehenden Baukörper. Die Ausformulierung des 4. Stocks orientiert sich in seiner Proportionalität am historischen Nachbargebäude Rennweg Onr. 13 und nähert sich mittels horizontalen und vertikalen Fassadenelementen seiner historischen Nachbarschaft.
Damit der gesamte Block im Straßenraum eine durchgehende Traufhöhe erhält, wird die Gebäudehöhe der Straßenfassade um ca. 1,11 m über die zulässige Gebäudehöhe angeh. Somit weisen alle vier Objekte des Straßenzuges einen einheitlichen Abschluss im Bereich der Trauf. Zu diesem Zweck wird straßenseitig eine Abweichung vom Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (§ 69) angest. Rebt. Hofseitig wird die Gebäudehöhe laut Flächenwidmungs- und Bebauungsplan eingeha Letten.